Beitragsbild Auftrag und Zustaendigkeit

Wohnungslosenhilfe

Auftrag und Zuständigkeit

Die Wohnungslosenhilfe leistet im Auftrag des Landkreises Ludwigsburg Hilfe für alleinstehende wohnungslose Menschen, in besonderen soziale Schwierigkeiten (nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII).

Besondere soziale Schwierigkeiten sind:

  • Überdurchschnittliche Schwierigkeiten bei Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung und eines Arbeitsplatzes
  • Ein bereits seit längerer Zeit andauernder Verlust familiärer und sozialer Bindungen 
  • Zusätzliche Belastungen wie Schulden, Sucht- oder psychische Erkrankungen, Straffälligkeit
  • Die Unfähigkeit, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden

Daher ist das Angebot der Wohnungslosenhilfe nicht für Menschen gedacht, die „nur“ eine neue Wohnung suchen und keinen weiteren Unterstützungsbedarf haben. 

Bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist die Ortsgemeinde, wo sich die/der Betroffene aufhält, zu einer Unterbringung verpflichtet.

In Fällen, in denen die Wohnungslosenhilfe nicht zuständig ist, helfen wir, die/ den richtigen Ansprechpartner*in zu finden. 

Dies gilt insbesondere für:

  • Familien
  • Minderjährige
  • Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Fachberatungsstelle.